Rechtsberatung Biberach an der Riß zu Baurecht
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Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Hauskaufberatung in Biberach an der Riß

Hier wurde ich als Bausachverständiger in Biberach an der Riß zum Hauskauf gerufen, mein Auftraggeber wollte wissen in welch einem Zustand das Gebäude sich befindet, und ob es im Haus ein Schimmelpilzproblem gibt. Es wurden von mir Feuchtemessungen ausgeführt um die Bausubstanz zu prüfen. Ich erklärte als Baugutachter dem Kunden wie eine energetische Modernisierung auszuführen sei. Nach Berechnung kam ein viel niedriger Verkehrswert Gebäudewert in Biberach an der Riß heraus, auch habe ich bei diesem Termin eine Thermokamera mit dabei die mir zeigt, wie das Gebäude energetisch modernisiert werden muss. Eine Hauskaufberatung macht für jeden Käufer Sinn , das Gebäude fachmännisch prüfen zu lassen und zu wissen wieviel Geld Sie noch in eine Immobile stecken müssen, um dieses auf den Stand der Technik zu heben.
Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Biberach an der Riß

Bei diesem Einfamilienhaus in Biberach an der Riß habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..
Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in Biberach an der Riß hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in Biberach an der Riß zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in Biberach an der Riß ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in Biberach an der Riß.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Biberach an der Riß

Auch dieses Einfamilienhaus in Biberach an der Riß erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.
Rechtsberatung in Biberach an der Riß
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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.
Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Biberach an der Riß hilft gern.
Biberach an der Riß
Über Biberach an der Riß findet man in der Wikipedia (Auszug)
Die Stadt besteht aus der Kernstadt und den im Rahmen der Gemeindereform der 1970er Jahre eingegliederten ehemals selbständigen Gemeinden Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen. Die eingegliederten Gemeinden sind heute Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung, das heißt, sie haben jeweils einen von den Wahlberechtigten bei jeder Kommunalwahl neu zu wählenden Ortschaftsrat mit einem Ortsvorsteher als Vorsitzenden. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Biberach an der Riß, Marktplatz 7/1, 88400 Biberach an der Riß oder auf https://www.biberach-riss.de/Ihr Ansprechpartner in Biberach an der Riß

Marc Reitz

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