Nußloch Bauvertrag prüfen

Unsere Seite zum Thema Bauvertrag in Nußloch sowie Bauvertragsprüfung durch Sachverständige wird mal wieder neu ausgerichtet. Gern stehen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner rechts jederzeit zum Thema Bauvertragsprüfung zur Verfügung, rufen Sie einfach an.

Der Bauvertrag

Der Bauvertrag den Sie mit Ihrem Bauträger abschließen entscheidet darüber, ob Sie Ihr Haus in einer bestimmten , oder in irgend einer Qualität erhalten. Ein Bausachverständiger sollte schon vorm Beginn Ihres Bauvorhabens konsultiert werden, um Ihnen schon beim Bauvertrag zu helfen.

Bauverträge sind durch geschulte Juristen oft so ausgearbeitet, das alle Nachteile beim Bauherren, alle Vorteile beim Bauträger liegen.

Haarsträubende Beispiele aus Bauverträgen

Einige Beispiele aus gängigen Bauverträgen, welche wir zu prüfen hatten.

Die Wände des Erdgeschoss bestehen aus Mauerwerk nach DIN 1045 gemäß Standsicherheitsnachweis und sind auf der Außenseite mit Wärmedämmputz und innenseitig mit einem geeigneten Innenputzsystem verputzt.

Hier weiß der Kunde überhaupt nicht was für Wände er bekommt. Porenbeton ist ebenso möglich wie Kalksandsteine oder Hochlochziegel. Keine Ahnung ob nur geklebt oder gemauert wird. Auch welche bauphysikalischen Eigenschaften das Haus nachher hat ist nicht vorhersehbar. Der Bauträger nutzt das, was er besonders billig schießen kann.

Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einbau einer Lüftungsanlage und erklärt die Mindestluftwechselzahl nach DIN 1949-6 von 0,5/h durch Fensterfüftung sicher regelmäßig zu erreichen.

 

Prima, Der Bauherr darf das Haus maximal 2 Std. zur Arbeit verlassen und stellt sich nachts regelmäßig den Wecker. Es muss alle zwei Stunden mittels Stoßlüftung gelüftet werden. Wenn er nicht nachweisen kann, alle zwei Stunden gelüftet zu haben, geht Schimmelpilz zu seinen Lasten. Hoffentlich macht es dem Bauherren nichts aus, darüber auch Protokoll zu führen.

 

Zur Entlastung des Bauherren von seiner Verantwortung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bis zur Bauabnahme das Hausrecht in seinem Namen auszuüben.

Prima, so hält man sich Vertreter des Bauherren vom Leib, der Bauträger kann jeden, der Ihn beaufsichtigen will von der Baustelle verweisen. Es reicht ja, wenn der Kunde nachher das fertige Haus besichtigen kann.

 

Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Nußloch


Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Nußloch

Bei diesem Einfamilienhaus in Nußloch habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..

Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in Nußloch hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in Nußloch zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in Nußloch ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in Nußloch.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Nußloch


Baubegleitende Qualitätssicherung in Nußloch

Schaden durch mangelhaften Einbau des Estrichs bei diesem Einfamilienhaus in Nußloch . Auch hier wäre Bausachverständiger eine gute Investition gewesen. Dieser Pfusch am Bau war vermeidbar. Eine Fremdüberwachung der Bauleitung empfiehlt sich unbedingt und auch bei scheinbar einfachen Gewerken. Hier wird es auch nach Jahren noch zu Rissen kommen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Nußloch


Baubegleitende Qualitätssicherung in Nußloch

Bei diesem Einfamilienhaus in Nußloch war ich als unabhängiger Baugutachter von den Bauherren mit der Überprüfung des bereits weitgehend fertiggestellten Hauses beauftragt. Kurz darauf sollte die Bauabnahme, bzw. die Hausübergabe stattfinden. Bei der Montage dieser Bauelemente wurde so viel falsch gemacht, dass sich der Bausachverständige fragt, ob eine Bauleitung stattgefunden hat. Eine frühere Fremdüberwachung, bzw. Baubegleitung, auch zur Kontrolle der Bauleitung, wäre sehr sinnvoll gewesen.

Bauvertrag in Nußloch

Bauvertrag prüfen in Nußloch suchen Sie? Auf dieser Seite vom Netzwerk von haus-kauf-gutachter.de geht es um das Prüfen von Bauverträgen. Wir sind überregional tätig und helfen Ihnen beim prüfen von einem Bauvertrag in Nußloch. Sehen Sie oben, wer für Sie in Nußloch als Fachkundiger tätig wird.


mehr zu Bauvertrag in Nußloch>>>>

 

Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Nußloch hilft gern.

Nußloch

 

Über Nußloch findet man in der Wikipedia (Auszug)

Zur Gemeinde Nußloch gehören die Ortschaften Nußloch und Maisbach sowie die Häuser Erzwäsche, Fischweiher, Mühle, Steinbruch des Zementwerks und Steinzeug- u. Tonwerk. Im Gemeindegebiet liegt die 867 erwähnte, abgegangene Ortschaft Weiler ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Nußloch, Sinsheimer Straße 19, 69226 Nußloch oder auf https://www.nussloch.de/

Ihr Ansprechpartner in Nußloch



Marc Reitz

Bausachverständiger Reitz

Neuwiesenstraße 80
75015 Bretten

07252-5611608

reitz@bauexperte.com
https://bauexperte-reitz.de