Verkehrswertgutachten Petersberg
Unsere Seite zum Thema Verkehrswertgutachten in Petersberg wird gerade neu erstellt. Trotzdem stehen Ihnen unsere Herrschaften rechts jederzeit zum Thema Verkehrswertgutachten zu Verfügung, rufen Sie einfach an, stellen Sie dem zuständigen Immobiliengutachter Ihre Fragen zu Verkehrswertgutachten für Immobilien in Petersberg.
Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse
Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Petersberg. Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?
Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.
Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.
Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.
Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.
Zweck eines Verkehrswertgutachten
Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.
Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.
Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?
Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Petersberg ab.
Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Petersberg sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Petersberg anbieten.
Energetische Sanierung in Petersberg
Bei einer energetischen Sanierung an einem Fachwerkhaus konnten meine Kunden in Petersberg einen beschädigten Holzbalken im Bereich der Außenwand feststellen.Durch eine Laboruntersuchung konnte festgestellt werden, dass ein Schimmelbefall das Schwellholz beschädigt wurde. Zu den weiteren energetischen Sanierungsmaßnahmen musste das Schwellholz ausgetauscht werden.
Wenn Sie energetische Maßnahmen in Petersberg oder einen Baumangel in Petersberg feststellen, werde ich auch gerne für Sie tätig und berate Sie unabhängig bei den weiteren baulichen Maßnahmen.
Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Petersberg
Bei diesem Einfamilienhaus in Petersberg habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..
Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in Petersberg hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in Petersberg zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in Petersberg ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in Petersberg.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Petersberg

Gravierender Pfusch am Bau: Bei diesem Haus in Petersberg war in der wichtigen Rohbauphase kein Bau-Sachverständiger mit der Baubegleitung beauftragt. Die Ursache für dieses Schadenbild ist offensichtlich eine unzulässig stark ausgeprägte Deckendurchbiegung. Der Bauleiter konnte nicht nachweisen, dass vor dem Betonieren eine Abnahme der Stahleinlage stattgefunden hat. Das wäre mit einem unabhängigen Bau-Bachverständigen nicht passiert. Hier bekommt der Baugutachter Kopfschmerzen.
Verkehrswertgutachten in Petersberg
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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.
Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Petersberg hilft gern.
Petersberg
Über Petersberg findet man in der Wikipedia (Auszug)
Ab 1130 wurde der Ugesberg Petersberg genannt. Es entstand eine Ansiedlung am Fuße des Berges, die im Jahre 1153 als Bru-bus (Brauhaus) das erste Mal erwähnt wurde. Die Ortsbezeichnung Petersberg wurde durch kurfürstlich-hessische Verordnung ab 1837 gebräuchlich, als der Ort und der Propsteibezirk vereinigt wurden. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg oder auf https://www.petersberg.de/Ihr Ansprechpartner in Petersberg

Bodo Scholz

Am Klosterholz 63
99817 Eisenach
03691-887872
scholz@bausachverstaendiger.cc
https://bauexperte-scholz.de