Viernheim Bauvertrag prüfen

Unsere Seite zum Thema Bauvertrag in Viernheim sowie Bauvertragsprüfung durch Sachverständige wird mal wieder neu ausgerichtet. Gern stehen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner rechts jederzeit zum Thema Bauvertragsprüfung zur Verfügung, rufen Sie einfach an.

Der Bauvertrag

Der Bauvertrag den Sie mit Ihrem Bauträger abschließen entscheidet darüber, ob Sie Ihr Haus in einer bestimmten , oder in irgend einer Qualität erhalten. Ein Bausachverständiger sollte schon vorm Beginn Ihres Bauvorhabens konsultiert werden, um Ihnen schon beim Bauvertrag zu helfen.

Bauverträge sind durch geschulte Juristen oft so ausgearbeitet, das alle Nachteile beim Bauherren, alle Vorteile beim Bauträger liegen.

Haarsträubende Beispiele aus Bauverträgen

Einige Beispiele aus gängigen Bauverträgen, welche wir zu prüfen hatten.

Die Wände des Erdgeschoss bestehen aus Mauerwerk nach DIN 1045 gemäß Standsicherheitsnachweis und sind auf der Außenseite mit Wärmedämmputz und innenseitig mit einem geeigneten Innenputzsystem verputzt.

Hier weiß der Kunde überhaupt nicht was für Wände er bekommt. Porenbeton ist ebenso möglich wie Kalksandsteine oder Hochlochziegel. Keine Ahnung ob nur geklebt oder gemauert wird. Auch welche bauphysikalischen Eigenschaften das Haus nachher hat ist nicht vorhersehbar. Der Bauträger nutzt das, was er besonders billig schießen kann.

Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einbau einer Lüftungsanlage und erklärt die Mindestluftwechselzahl nach DIN 1949-6 von 0,5/h durch Fensterfüftung sicher regelmäßig zu erreichen.

 

Prima, Der Bauherr darf das Haus maximal 2 Std. zur Arbeit verlassen und stellt sich nachts regelmäßig den Wecker. Es muss alle zwei Stunden mittels Stoßlüftung gelüftet werden. Wenn er nicht nachweisen kann, alle zwei Stunden gelüftet zu haben, geht Schimmelpilz zu seinen Lasten. Hoffentlich macht es dem Bauherren nichts aus, darüber auch Protokoll zu führen.

 

Zur Entlastung des Bauherren von seiner Verantwortung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bis zur Bauabnahme das Hausrecht in seinem Namen auszuüben.

Prima, so hält man sich Vertreter des Bauherren vom Leib, der Bauträger kann jeden, der Ihn beaufsichtigen will von der Baustelle verweisen. Es reicht ja, wenn der Kunde nachher das fertige Haus besichtigen kann.

 


Im Innenbereich des Einfamilienhauses konnte an der aus einer Holz bestehenden Deckenkonstruktion konnte Feuchtigkeit und ein Schimmelbefall festgestellt werden.

Bei der Besichtigung wurde vorerst eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door) vorgenommen, um evtl. Leckagen orten zu können.

Bei der gleichzeitig durchgeführten Thermographie der Geschossdecke wurde festgestellt, dass die Abluftleitungen im Anschlussbereich der Dampfbremse nicht fachgerecht verklebt waren.

Der Dachaufbau wurde zur weiteren Besichtigung in einem Teilbereich demontiert. Im Bereich der Dachdurchführungen Abluft über Dach und Solaranlage konnte ein fehlerhafter Anschluss der Dampfbremse festgestellt werden.

Bei der Besichtigung konnte weiterhin festgestellt werden, dass das Flachdach über keine Belüftung verfügt. Eine Querlüftung war zwar in den Zeichnungen vorgesehen, diese wurde jedoch durch das Bauunternehmen vergessen.

Als Konsequenz musste die gesamte Dachfläche erneuert werden, die Kosten der Flachdachsanierung belief sich auf 46.000,00 €.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Viernheim


Baubegleitende Qualitätssicherung in Viernheim

Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in Viernheim ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Viernheim


Baubegleitende Qualitätssicherung in Viernheim

Kleine Ursache, große Wirkung: Bei diesem Bauvorhaben in Viernheim ist die Dämmung nicht überlappend ausgeführt. Pfusch am Bau, den der Handwerker sicher gesehen hat. Der Bauleiter war nicht vor Ort. Ich war als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Der Mangel wurde, nach meiner Mangelanzeige bei der Bauleitung, umgehend abgestellt. Kurz darauf wurde der Bereich mit Profilhölzern verschlossen. Versteckte Mängel wie dieser führen immer wieder zu erheblichen Schäden und, in Verbindung mit Schimmel, zu erheblichen gesundheitlichen Problemen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Viernheim



Baubegleitende Qualitätssicherung in Viernheim

Der Erwerber beauftragte mich mit der Teilnahme zur Abnahmebegehung bzw. bei der Mitwirkung zur Bauabnahme des Sondereigentums. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt später, da die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind.

Im Sondereigentum wurden lediglich geringfügige Oberflächenmängel festgestellt und protokolliert. Es bestehen einige leichte Kratzer im Parkettboden. Diese sind mit einfachen Mitteln zu beseitigen.

Wesentliche Mängel liegen im Sondereigentum nicht vor. Daher wurde das Sondereigentum abgenommen. Die Übergabe und Bezugsfertigkeit des Appartements verzögert sich aufgrund verspäteter Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums.

Bauvertrag in Viernheim

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Viernheim hilft gern.

Viernheim

 

Über Viernheim findet man in der Wikipedia (Auszug)

Viernheim ist eine mittlere Industriestadt am Stadtrand von Mannheim im Wirtschafts- und Ballungsraum Metropolregion Rhein-Neckar. Sie ist die zweitgrößte Stadt im Kreis Bergstraße. Seit 1994 trägt sie auch den Titel Brundtlandstadt, da sie an einem Modellprojekt zur Energieeinsparung teilnimmt ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Viernheim, Kettelerstraße 3, 68519 Viernheim oder auf https://www.viernheim.de/

Ihr Ansprechpartner in Viernheim



Lars Kuntz

Bausachverständiger Kuntz

Ottostrasse 4
63785 Obernburg a. Main

0171-5838 083

kuntz@bausachverstaendiger.cc
https://bauexperte-kuntz.de