Ihre Zwischenabnahme in Neu-Ulm
Bei der Umsetzung von Bauleistungen, wie der Erstellung eines neuen Gebäudes oder einer Sanierung ist eine Endabnahme in der Regel selbstverständlich. Idealerweise ist es ein förmlicher Termin, an dem die Abnahme erfolgt. Andernfalls erfolgt die Abnahme formell automatisch einige Tage nach Nutzungsbeginn.
Zusätzlich zur Endabnahme können Zwischenabnahmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Viele Bauherren fürchten Zwischenabnahmen, da sie sich bei dieser Gelegenheit genötigt fühlen, Bauleistungen abzunehmen, deren Qualität sie nicht beurteilen können.
Dabei bergen Zwischenabnahmen Chancen und Risiken, die Sie nutzen sollten. Sie bieten die Möglichkeit Mängel zu erkennen und deren Beseitigung einzufordern, bevor diese hinter Verkleidungen verschwinden. Zwischenabnahmen bieten daher für beide Seiten Planungsicherheit und tragen bei sachkundiger Durchführung zur Qualitätssicherung auf der Baustelle bei.
Lassen Sie sich vor einer jeden Zwischenabnahme kompetent beraten und durch einen Sachverständigen bei der Inaugenscheinnahme der abzunehmenden Bauleistung begleiten, bevor Sie Ihre Unterschrift unter ein Abnahmeprotokoll setzen. Unsere Herrschaften rechts auf der Seite stehen Ihnen zum Thema Zwischenabnahme in Neu-Ulm zur Verfügung. Rufen Sie einfach an.
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Im Innenbereich des Einfamilienhauses konnte an der aus einer Holz bestehenden Deckenkonstruktion konnte Feuchtigkeit und ein Schimmelbefall festgestellt werden.
Bei der Besichtigung wurde vorerst eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door) vorgenommen, um evtl. Leckagen orten zu können.
Bei der gleichzeitig durchgeführten Thermographie der Geschossdecke wurde festgestellt, dass die Abluftleitungen im Anschlussbereich der Dampfbremse nicht fachgerecht verklebt waren.
Der Dachaufbau wurde zur weiteren Besichtigung in einem Teilbereich demontiert. Im Bereich der Dachdurchführungen Abluft über Dach und Solaranlage konnte ein fehlerhafter Anschluss der Dampfbremse festgestellt werden.
Bei der Besichtigung konnte weiterhin festgestellt werden, dass das Flachdach über keine Belüftung verfügt. Eine Querlüftung war zwar in den Zeichnungen vorgesehen, diese wurde jedoch durch das Bauunternehmen vergessen.
Als Konsequenz musste die gesamte Dachfläche erneuert werden, die Kosten der Flachdachsanierung belief sich auf 46.000,00 €.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Neu-Ulm

Schaden durch mangelhaften Einbau des Estrichs bei diesem Einfamilienhaus in Neu-Ulm . Auch hier wäre Bausachverständiger eine gute Investition gewesen. Dieser Pfusch am Bau war vermeidbar. Eine Fremdüberwachung der Bauleitung empfiehlt sich unbedingt und auch bei scheinbar einfachen Gewerken. Hier wird es auch nach Jahren noch zu Rissen kommen.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Neu-Ulm

Die Dampfbremse ist ein sehr wichtiges Bauteil hinsichtlich der Winddichtigkeit des Gebäudes und somit zur Vermeidung von Schimmel von großer Bedeutung. Bei diesem Bauvorhaben in Neu-Ulm war ich als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung zur Hilfe der privaten Bauherren beauftragt. Nach meiner Mangelanzeige an die Bauleitung, noch lange vor der Durchführung einer Winddichtigkeitsprüfung, BlowerDoor-Test, wurde fachgerecht nachgearbeitet und somit ein versteckter Mangel und Schlimmeres vermieden.
Zwischenabnahme in Neu-Ulm
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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.
Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Neu-Ulm hilft gern.
Neu-Ulm
Über Neu-Ulm findet man in der Wikipedia (Auszug)
Neu-Ulm ist eine Große Kreisstadt und Verwaltungssitz des Landkreises Neu-Ulm im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben, genauer in Mittelschwaben. Die Hochschulstadt liegt an der Westgrenze Bayerns an der Donau gegenüber der durch ihr Münster bekannten Großstadt Ulm (Bundesland Baden-Württemberg). Neu-Ulm ist nach Augsburg und Kempten die drittgrößte Stadt Bayerisch-Schwabens ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm oder auf https://www.neu-ulm.de/Ihr Ansprechpartner in Neu-Ulm

Marc Reitz

Neuwiesenstraße 80
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