Verkehrswertgutachten Nienburg (Weser)
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Das Verkehrswertgutachten, Missverständnisse
Viele meinen, ein Verkehrswertgutachten benötigt man, wenn man eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Dies ist aber nicht so. Der Markt bestimmt den tatsächlichen Wert von Immobilien in Nienburg (Weser). Beim Verkehrswertgutachten bestimmt der Gesetzgeber, wie der Preis zu ermitteln ist, Bauschäden und Sanierungsbedarf spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Wozu brauche ich ein Verkehrswertgutachten?
Das Verkehrswertgutachten ist notwendig für Zwecke der Besteuerung bei Schenkungen oder Erbschaft, im Entschädigungsfall z.B. bei einer Ehescheidung, immer dann, wenn ein Verkehrswert aktenkundig sein muss, der nach klaren gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wurde. Dieser „amtliche“ Wert ist nicht zwangsläufig der, den man als Marktwert bezeichnen könnte. Ein Amt soll lediglich eine klaren Verkehrswert haben, mit dem es rechnen kann.
Wie erstellt man ein Verkehrswertgutachten?
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in verschiedenen Verfahren, je nachdem, was für eine Immobilie vorliegt, wird Ihr Immobiliengutachter ein Verfahren zur Verkehrswertermittlung anwenden, welches für Ihre zu bewertende Immobilie am besten geeignet erscheint. Danach wird in einem zweiten - zur Verkehrswertermittlung anerkannten - Verfahren eine Gegenrechnung aufgestellt. Da die Verfahren voneinander unabhängig sind, wird nur selten ein deckungsgleiches Ergebnis erzielt. Mit dem zweiten Verfahren zur Verkehrswertermittlung wird lediglich die Plausibilität der ersten Rechnung geprüft.
Bei einer Verkehrswertermittlung spielt in der Hauptsache die Aktenlage eine Rolle. Bewertet wird bei der Verkehrswertermittlung weniger die vorhandene Bausubstanz und ihr Zustand sondern das bebaute oder unbebaute Grundstück. Es müssen Akteneinsichten erfolgen beim Bauamt, beim Katasteramt sowie beim Registergericht. Statistische Werte über den Bodenrichtwert müssen eingeholt werden etc.
Am Ende wird eine klare Zahl als Vehrkehrswert zu einem bestimmten Stichtag durch den Immobiliensachverständigen ausgeworfen. Ergänzend wird die Bebauung allgemein beschrieben sowie die Micro und die Makrolage des Grundstückes im Ort. Die Erschließung wird beschrieben sowie die Verkehrsanbindung z.B. wie weit ist es zum nächsten Regionalflughafen oder zum Internationalen Airport, wie erreicht man den nächsten Bahnhof, wie weit ist der nächste Autobahnanschluss entfernt etc.
Zweck eines Verkehrswertgutachten
Der Auftraggeber (oft ein Beamter) soll einen klaren Verkehrswert erhalten mit dem er rechnen kann und sich ein Bild von dem bebauten oder unbebauten Grundstück machen können, ohne sich an das Grundstück begeben zu müssen. Solche Gutachten haben oft genug einen solchen Umfang, dass es nur grob überflogen wird.
Für private Zwecke ist eine andere Gutachtenform, die nicht vom Gesetzgeber bestimmt wird, zweckmäßiger um den Wert einer Immobilie zu bestimmen.
Was leistet ein Verkehrswertgutachten nicht?
Eine Verkehrswertermittlung bildet nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Nienburg (Weser) ab.
Eine Verkehrswertermittlung berücksichtigt einen Abzug für Schäden nicht ausreichend, sondern setzt nur eine kleine Pauschale für laufenden Reparaturbedarf an. Hier wäre zusätzlich ein Schadengutachten erforderlich. In einem Verkehrswertgutachten wird die Notwendigkeit energetischer Modernisierung nicht ausreichend berücksichtigt, hier wäre zusätzlich ein Energiegutachten erforderlich. Käufer von Immobilien in Nienburg (Weser) sind besser beraten mit einem Gutachten zur Bewertung der Bausubstanz und Haustechnik wie es viele Sachverständige auch in Nienburg (Weser) anbieten.
Hauskaufberatung in Nienburg (Weser)

Hier war ich zur Hauskaufberatung in Nienburg (Weser) . Das Haus hatte einen Super-Energieausweis, besser als der von meinem modernen Passivhaus, obwohl noch nichts daran getan wurde. Das erlebe ich öfter beim Hauskauf in Nienburg (Weser) . Es werden tolle Werte vorgespiegelt, die gar nicht vorhanden sind. Wenn Sie ein Haus in Nienburg (Weser) kaufen, sollten Sie sich einen Bausachverständigen als Hilfe holen.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Nienburg (Weser)

Bei diesem Rohbau in Nienburg (Weser) war ich als unabhängiger Baubegleiter bis dahin lediglich zweimal vor Ort. Das Ergebnis ist vorbildlich. Durch die qualitätssichernde Baubegleitung des Bau-Sachverständigen hat Pfusch am Bau keine Chance!
Baubegleitende Qualitätssicherung in Nienburg (Weser)

Im Rahmen der qualitätssichernden Baubegleitung bemängelt der Bausachverständige auch kleinste Nachlässigkeiten der Bauausführung. Bei diesem Einfamilienhaus in Nienburg (Weser) war die Dampfbremse im Drempelbereich nicht 100% fachgerecht verbaut. Als baubegleitender Gutachter rüge ich so etwas gegenüber der Bauleitung. Das Foto zeigt den Bereich nach der Mangelbeseitigung. Es wurde beim späteren BlowerDoor-Test eine sehr gute Winddichtigkeit festgestellt.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Nienburg (Weser)

Durch die Durchführung einer Winddichtigkeitsprüfung (BlowerDoor-Test) überprüft der Bausachverständige im Rahmen der Bau-Fremdüberwachung, wie bei diesem Bauvorhaben in Nienburg (Weser) , die Winddichtigkeit des Gebäudes. Pfusch am Bau und Schimmel haben keine Chance.
Verkehrswertgutachten in Nienburg (Weser)
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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.
Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Nienburg (Weser) hilft gern.
Nienburg (Weser)
Über Nienburg (Weser) findet man in der Wikipedia (Auszug)
Nienburg wird erstmals 1025 in einer Urkunde des Bistums Minden erwähnt. Da Nienburg „neue Burg“ heißt, muss hier schon früher eine Burg bestanden haben oder es handelt sich um eine ältere, benachbarte Burg (zum Beispiel Burg Wölpe oder Drakenburg). 1215 kam Nienburg an die Grafen von Hoya und erhielt 1225 Stadtrechte. Nach Teilung der Grafschaft Hoya im Jahre 1345 wurde Nienburg Residenz, bis Graf Otto VIII. von Hoya 1582 ohne Nachkommen starb. Nienburg gelangte in den Besitz der Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg, die die Grafschaft unter sich aufteilten und Nienburg zur Festung ausbauten. ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Nienburg (Weser), Marktplatz 1, 31582 Nienburg/Weser oder auf https://www.nienburg.de/Ihr Ansprechpartner in Nienburg (Weser)

Johannes Thobe

Widukindstraße 75
49393 Lohne (Oldenburg)
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thobe@bauexperte.com
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