Schadengutachten vom Bausachverständigen in Taunusstein

Unsere Seite zum Thema Schadengutachten vom Bausachverständigen in Taunusstein wird gerade neu geschrieben. Gern beantwortet Ihnen ein Bausachverständiger in Taunusstein jederzeit Ihre Fragen zum Thema Schadengutachten, rufen Sie einfach an.

Schadengutachten durch Bausachverständige für Schäden an Gebäuden

Ein Schadengutachten zu Schäden an Gebäuden wird sehr oft von Gerichten angefordert, aber auch der Privatmann profitiert vom geballten Fachwissen eines Bauexperten, z.B. in folgenden Lagen:

  • Um einen Leitungswasserschaden bei der Versicherung geltend zu machen ist es sinnvoll einen eigenen Bausachverständigen zu ordern, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertritt und nicht die Interessen der Versicherung.
  • 3 Handwerker, 4 Lösungskonzepte, kennen Sie das? Handwerksmeister wissen viel, aber verkaufen wollen Sie die Leistungen Ihrer Firma. Ihre Interessen bleiben auf der Strecke. Hier hilft ein unabhängiger Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden, welcher Ihnen als Bauexperte ohne eigene Interessen zur Seite steht.
  • Den Minderwert einer Immobilie durch Schäden an Gebäuden bewerten. Bei einem kaufmännischen Wertgutachten durch Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wird solch ein Minderwert nur durch eine kleine Reparaturpauschale berücksichtigt. Für den Wertansatz von Schäden an Gebäuden ist ein Schadengutachten durch Bausachverständige zu erstellen.

Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden

Ein Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden ist Ihr unabhängiger Bauexperte ohne eigene Interessen. Ihr Bausachverständiger berät Sie vollkommen neutral zu Bauschäden, denn der Bausachverständige will Ihnen nichts verkaufen und bekommt auch keine Provisionen von Handwerkern.

Ihr Bausachverständiger garantiert für seine absolute Unahängigkeit.


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Bausachverständiger beim Hausbau in Taunusstein


Bausachverständiger beim Hausbau in Taunusstein

Zu diesem Bauvorhaben in Taunusstein wurde ich erst nach der Bau-Abnahme als unabhängiger Baugutachter gerufen. Die Außenwände im Schlafzimmer waren nass. Der fertige Wandanschluss sah mangelfrei aus, konnte es aber nicht sein. Tatsächlich war hier Pfusch am Bau lediglich schön verpackt. Der Bauleiter wusste von nichts. Eine Beauftragung des Bausachverständigen mit der Fremdüberwachung in Form der qualitätssichernden Baubegleitung hätte auch hier viel Ärger erspart. Ich stehe Ihnen in Taunusstein als Bausachverständiger gern zur Seite um Pfusch am Bau keine Chance zu geben. Am liebsten habe ich natürlich ich komme schon zur Prüfung Ihrer Bauverträge für den Hausbau nach Taunusstein und begleite Ihren Hausbau über die Bauabnahme hinaus und prüfe auch später noch vor Gewährleistungsablauf ob es reklamationswürdige Mängel an Ihrem Haus gibt. Dieses Produkt heißt baubegleitende Qualitätssicherung oder baubegleitende Qualitätsüberwachung welche ich in Taunusstein zu festen Kostensätzen anbiete.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Taunusstein



Baubegleitende Qualitätssicherung in Taunusstein

Gravierender Pfusch am Bau: Bei diesem Haus in Taunusstein war in der wichtigen Rohbauphase kein Bau-Sachverständiger mit der Baubegleitung beauftragt. Die Ursache für dieses Schadenbild ist offensichtlich eine unzulässig stark ausgeprägte Deckendurchbiegung. Der Bauleiter konnte nicht nachweisen, dass vor dem Betonieren eine Abnahme der Stahleinlage stattgefunden hat. Das wäre mit einem unabhängigen Bau-Bachverständigen nicht passiert. Hier bekommt der Baugutachter Kopfschmerzen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Taunusstein


Baubegleitende Qualitätssicherung in Taunusstein

Schaden durch mangelhaften Einbau des Estrichs bei diesem Einfamilienhaus in Taunusstein . Auch hier wäre Bausachverständiger eine gute Investition gewesen. Dieser Pfusch am Bau war vermeidbar. Eine Fremdüberwachung der Bauleitung empfiehlt sich unbedingt und auch bei scheinbar einfachen Gewerken. Hier wird es auch nach Jahren noch zu Rissen kommen.

Schadengutachten vom Bausachverständigen in Taunusstein

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Unsere Baugutachter und Energieberater helfen beim Hauskauf, bei der Baubegleitung oder bei Ärger mit Schimmel-Schimmelpilze.

Egal, ob Sie einen Energieausweis oder eine KfW-Bescheinigung benötigen, rufen Sie an oder senden noch besser eine Mail, ein Bausachverständiger in Taunusstein hilft gern.

Taunusstein

Über Taunusstein findet man in der Wikipedia (Auszug)

Die Stadt Taunusstein entstand am 1. Oktober 1971 durch den Zusammenschluss der ehemals selbständigen Gemeinden Bleidenstadt, Hahn, Neuhof, Seitzenhahn, Watzhahn und Wehen. Mit dem Zusammenschluss wurden Taunusstein die Stadtrechte verliehen. Am 1. Juli 1972 wurden die Gemeinden Hambach, Niederlibbach, Orlen und Wingsbach in die Stadt Taunusstein eingegliedert.[ ) noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Taunusstein, Aarstraße 150, 65232 Taunusstein oder auf https://www.taunusstein.de/

Ihr Ansprechpartner in Taunusstein



Thomas Müller

Bausachverständiger Müller

Phillipp-Reis-Straße 1
55129 Mainz

06131-238000

mueller@bausachverstaendiger.cc
https://bauexperte-mainz.de